Zu Beginn einer Verhaltenstherapie steht das persönliche Kennenlernen und eine umfangreiche Diagnostik und Anamnese. Hierzu stehen jedem Patienten drei Sprechstundentermine und maximal 4 probatorische Sitzungen zu.
Nachdem wir uns über die Entstehung der Erkrankung und gemeinsame Ziele einig geworden sind, beantragen wir eine Therapie. Für gewöhnlich kann dann direkt mit einer Akuttherapie begonnen werden. Diese umfasst ein wöchentliches Gespräch mit einem zeitlichen Umfang von 50 Minuten.
Sehr häufig schließt sich daran die Kurzzeittherapie 2 mit 12 weiteren Sitzungen. Sollten wir das Gefühl haben, dass eine weitere Zusammenarbeit Sinn macht, kann die Therapie um weitere 36 Sitzungen verlängert werden. Dieser Schritt nennt sich die Umwandlung von der Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie. Hierfür ist ein Bericht an einen Gutachter notwendig, welchen ich für Sie stelle. Sollte es nach diesem Bewilligungsschritt noch weitere Themen oder noch nicht erreichte Ziele geben, ist eine weitere Verlängerung auf insgsamt 80 Situngen in der Verhaltenstherapie die Obergrenze.